DiAG MAV Bistum Münster
DiAG MAV im Bistum Münster Rechtliches & Tarifliches
ℹ️
Dieser Rechner ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.
Rechtliches & Tarifliches › Werkzeuge

Beschlussrechner

Ermittelt die aktuelle Besetzung eurer MAV am Sitzungstag und daraus die Beschlussfähigkeit.

Zusammensetzung heute

Die Zahl, mit der die MAV gewählt wurde (Sollstärke nach § 6 MAVO).

Erlöschen der Mitgliedschaft nach § 13c MAVO – etwa durch Kündigung, Rücktritt oder Wegfall der Wählbarkeit. Ist für ein ausgeschiedenes Mitglied ein Ersatzmitglied nachgerückt (§ 13b Abs. 1), zählt es hier nicht mit.

Zeitweilige Verhinderung nach § 13b Abs. 2 MAVO – z. B. Krankheit, Seminar, Urlaub oder Überstundenfrei. Die MAV entscheidet selbst, ob eine Verhinderung vorliegt.

📊

Eingetretene Ersatzmitglieder zählen mit. Bei virtuellen Sitzungen gelten Zugeschaltete als anwesend (§ 14 Abs. 1 MAVO).

Ergebnis
Status

So wird gerechnet: Die MAV ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist (§ 14 Abs. 5 MAVO). Maßgeblich ist dabei die aktuelle Besetzung am Sitzungstag, nicht die ursprünglich gewählte Mitgliederzahl: Sie sinkt sowohl durch dauerhaftes Ausscheiden (§ 13c) als auch durch zeitweilige Verhinderung (§ 13b Abs. 2), soweit kein Ersatzmitglied eintritt. Beispiel aus dem DiAG-Basiskurs: 11 gewählte Mitglieder, 3 ausgeschieden, 1 auf Seminar – die MAV besteht an diesem Tag aus 7 Mitgliedern und ist mit 4 Anwesenden beschlussfähig. (Eichstätter Kommentar, Richartz, § 14 Rn. 65 mit Verweis auf Thiel, T/F/J, § 14 Rn. 56.)

Wichtige Hinweise: Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen zählt bei der Beschlussfähigkeit nicht mit. Enthaltungen wirken wie Nein-Stimmen; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ob ein Mitglied wegen Befangenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen darf, ist im Einzelfall zu prüfen. Das Stimmergebnis ist im Protokoll zu vermerken.

Dieser Rechner ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.