DiAG MAV Bistum Münster
DiAG MAV im Bistum Münster Rechtliches & Tarifliches
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Dieser Rechner ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Fristenrechner

Wählt das Verfahren, gebt das Zugangsdatum ein – wir berechnen das Fristende.

Angaben

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Achtung Eilfall: Eine Fristverkürzung ist nur zulässig, wenn der Dienstgeber die Entscheidung für eilbedürftig hält und die Gründe dafür angibt (§ 33 Abs. 2 S. 4 MAVO). In den Fällen des § 1a Abs. 2 MAVO ist eine Verkürzung ganz ausgeschlossen. Ob die Eilbedürftigkeit tatsächlich vorliegt, ist im Streitfall überprüfbar – wendet euch bei Zweifeln an die KAB Rechtsberatung, bevor ihr eine verkürzte Frist als wirksam hinnehmt.

Maßgeblich ist der Tag, an dem die MAV die vollständigen Unterlagen erhalten hat. Eine unvollständige Unterrichtung setzt die Frist grundsätzlich noch nicht in Lauf.

Maßgeblich sind die Feiertage am Ort, an dem die Erklärung abzugeben ist (§ 193 BGB). Das Bistum Münster umfasst beide Bundesländer – die Feiertage unterscheiden sich (z. B. Fronleichnam und Allerheiligen nur in NRW, Reformationstag nur in Niedersachsen).

Ergebnis
Fristende

Bei Fristversäumnis gilt die Zustimmung als erteilt bzw. die Maßnahme als nicht beanstandet – Fristen also unbedingt im Blick behalten!

So wird gerechnet: Der Tag des Zugangs zählt nicht mit; die Frist beginnt am Folgetag um 0:00 Uhr (§ 187 Abs. 1 BGB). Sie endet mit Ablauf des letzten Tages, also um 24:00 Uhr (§ 188 BGB). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).

Wichtige Einschränkungen: Bei Stundenfristen (24/48 Stunden) ist umstritten, ob § 193 BGB überhaupt greift – der Rechner verschiebt hier deshalb nicht. Ob eine Erklärung, die erst spät am Fristtag beim Dienstgeber eingeht, noch rechtzeitig zugeht, ist eine Frage des Einzelfalls.

Dieser Rechner ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.