Musterdienstvereinbarung Software

Seit dem Jahr 2013 wird in den Kindergärten der Kirchengemeinden des Bistums Münster (NRW-Teil) die Software Kita-Plus verwendet. Die Einführung neuer Software, die dazu geeignet ist das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter/innen zu überwachen, ist zustimmungspflichtig durch die MAV. Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) hat daher mit dem Bistum Münster eine Vorgehensweise entwickelt, wie zukünftig mit der Einführung neuer Software umgegangen werden soll.

Im Rahmen einer Dienstvereinbarung, die zwischen der örtlichen Mitarbeitervertretung und der örtlichen Kirchengemeinde abzuschließen wäre, sollen die Rechte der MAV und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen festgeschrieben werden. Dazu hat die DiAG-MAV mit dem Bistum und beteiligten Mitarbeiterinnen aus verschiedenen Kirchengemeinden eine Musterdienstvereinbarung entwickelt. Diese kann nun für die generelle Einführung neuer Software genutzt werden. Die Dienstvereinbarung wird dabei einmalig abgeschlossen und durch weitere Anlagen im Lauf der Zeit ergänzt.

Sobald eine neue Software eingeführt werden soll, wird sie in eine Anlage der Dienstvereinbarung durch MAV und Kirchengemeinde/Einrichtung aufgenommen. Bisher gab es zwei Anlagen zur Dienstvereinbarung: Anlage 1 mit üblicher Standardsoftware und Anlage 2 mit der Software Kita-Plus. Eine weitere Software wwird nun als Anlage 3, "PersonalOffice" angehängt.Weitere Anlagen werden nun nach und nach hier eingefügt. Die aktuelle Musterdienstvereinbarung und eine Liste aller aktuellen Anlagen (Stand: 27.12.2017) folgt hier: